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   OLG Celle, 09.03.2009 - 13 W 20/09   

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OLG Celle, 09.03.2009 - 13 W 20/09 (https://dejure.org/2009,6986)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.03.2009 - 13 W 20/09 (https://dejure.org/2009,6986)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. März 2009 - 13 W 20/09 (https://dejure.org/2009,6986)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Verfügungsantrags mit dem Ziel der Hauptsacheerledigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach Erledigung der Hauptsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach Erledigung der Hauptsache

  • Judicialis

    ZPO § 922

  • kanzlei.biz

    Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrags auf einstweilige Verfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 922
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1074
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 18.12.2002 - 4 W 747/02

    Zulässigkeit einer Kostenentscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2009 - 13 W 20/09
    Die gegenteilige Ansicht beruft sich vor allem auf die Regelungen in § 922 Abs. 3, § 936 ZPO, wonach der Antragsgegner im Falle der Zurückweisung des Arrestgesuchs nicht zu beteiligen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Januar 2001, 6 W 60/00. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2002, Az. 4 W 747/02. OLG Bamberg, Beschluss vom 18. April 2004, Az. 3 W 36/02. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 1984, Az. 4 W 143/84).
  • OLG Frankfurt, 21.03.1991 - 6 W 17/91
    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2009 - 13 W 20/09
    Soweit eine sofortige Beschwerde für zulässig erachtet wird (vgl. z. B. OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 493. Zöller-Vollkommer, § 922 Rz. 4 m. w. N.), wird dies zum einen mit prozessökonomischen Erwägungen begründet, zum anderen mit der Überlegung, dass der Antragstellerseite die Möglichkeit einer einseitigen Erledigung nicht gänzlich abgeschnitten werden dürfe und es ausreiche, dem Antragsgegner im Beschwerdeverfahren rechtliches Gehör zu gewähren.
  • OLG Bamberg, 18.04.2002 - 3 W 36/02

    Feststellung der Erledigung der Hauptsache nach Zurückweisung einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2009 - 13 W 20/09
    Die gegenteilige Ansicht beruft sich vor allem auf die Regelungen in § 922 Abs. 3, § 936 ZPO, wonach der Antragsgegner im Falle der Zurückweisung des Arrestgesuchs nicht zu beteiligen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Januar 2001, 6 W 60/00. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2002, Az. 4 W 747/02. OLG Bamberg, Beschluss vom 18. April 2004, Az. 3 W 36/02. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 1984, Az. 4 W 143/84).
  • OLG Stuttgart, 15.01.2001 - 6 W 60/00

    Vertraglicher Anspruch eines Absolventen der Kunstakademie auf Durchführung einer

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2009 - 13 W 20/09
    Die gegenteilige Ansicht beruft sich vor allem auf die Regelungen in § 922 Abs. 3, § 936 ZPO, wonach der Antragsgegner im Falle der Zurückweisung des Arrestgesuchs nicht zu beteiligen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Januar 2001, 6 W 60/00. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2002, Az. 4 W 747/02. OLG Bamberg, Beschluss vom 18. April 2004, Az. 3 W 36/02. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 1984, Az. 4 W 143/84).
  • OLG Hamm, 25.10.1984 - 4 W 143/84
    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2009 - 13 W 20/09
    Die gegenteilige Ansicht beruft sich vor allem auf die Regelungen in § 922 Abs. 3, § 936 ZPO, wonach der Antragsgegner im Falle der Zurückweisung des Arrestgesuchs nicht zu beteiligen ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Januar 2001, 6 W 60/00. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2002, Az. 4 W 747/02. OLG Bamberg, Beschluss vom 18. April 2004, Az. 3 W 36/02. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Oktober 1984, Az. 4 W 143/84).
  • OVG Saarland, 29.04.2014 - 5 B 188/14

    Zur Frage der Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung in

    z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84 - OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02 - OLG Bamberg, Beschluss vom 18.4.2002 - 3 W 36/02 - OLG Celle, Beschluss vom 9.3.2009 - 13 W 20/09 -, sämtlich zitiert nach juris; Huber in Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 922 Rdnr. 10 a; Thomas/Putzo, ZPO, 32. Aufl. 2011, § 922 Rdnr. 7.

    hierzu z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84 - OLG Celle, Beschluss vom 9.3.2009 - 13 W 20/09 -, OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02 -, sämtlich zitiert nach juris,.

  • OLG München, 04.04.2022 - 18 W 1247/21

    Beschwerde zur Feststellung der Hauptsacheerledigung im einstweiligen

    aa) Mehrere Oberlandesgerichte halten eine sofortige Beschwerde unter den eingangs genannten Voraussetzungen für unzulässig (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84, WRP 1985, 227; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2001 - 6 W 60/00; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.04.2002 - 3 W 36/02; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02, OLG Celle, Beschluss vom 09.03.2009 - 13 W 20/09, NJW-RR 2009, 1074).
  • OLG Dresden, 05.12.2022 - 4 U 1856/22

    Die Berufung gegen ein Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren, mit der

    Während eine Meinung in der Rechtsprechung hier die Auffassung vertritt, eine sofortige Beschwerde sei in solchen Fällen stets unzulässig (OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.1984 - 4 W 143/84 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.01.2001 - 6 W 60/00 njuris; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.04.2002 - 3 W 36/02 - juris OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002 - 4 W 747/02 - juris, OLG Celle, Beschluss vom 09.03.2009 - 13 W 20/09 - juris) und hierbei auch darauf verweist, dass es an der für eine Eilentscheidung notwendigen Dringlichkeit mangelt, hält die Gegenmeinung die sofortige Beschwerde für zulässig (OLG München Beschl. v. 4.4.2022 - 18 W 1247/21, BeckRS 2022, 6930 Rn. 25, beck-online).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 6 W 22/21

    Beschwerde mit dem Ziel der Feststellung der Erledigung

    Es wird allerdings die Auffassung vertreten, dass eine Beschwerde mit dem Ziel, die Erledigung des Verfügungsbegehrens festzustellen, unzulässig sei (OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.1.2001, 6 W 60/00, Rdz. 15, juris; OLG Celle, Beschluss vom 9.3.2009, 13 W 20/09, Rdz. 8, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.12.2002, 4 W 747/02, Rdn. 7, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.12.1997, 4 W 131/97, Rn. 4, juris; Stein/Jonas-Bruns, § 922 ZPO Rdn. 19; Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 12 UWG Rn. 3.38 unter Verweis auf OLG Karlsruhe a. a. O.).
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